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Sakramente

  • Taufe

    Das Sakrament der Taufe

    Hier finden Sie eine Hinführung zum Sakrament der Taufe. (Video)

    Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro, Tel. 06876-325. Hinweis: Aus Datenschutzgründen werden die Namen der Täuflinge nicht in der Gottesdienstordnung veröffentlicht.

    31.03.2024 14:00

    Thailen

    28.04.2024 14:00

    Weisk.

    26.05.2024 14:00

    Konfeld

    30.06.2024 14:00

    Rappw.

    28.07.2024 14:00

    Thailen

    25.08.2024 14:00

    Weisk.

    29.09.2024 14:00

    Konfeld

    27.10.2024 14:00

    Rappw.

    24.11.2024 14:00

    Thailen

    29.12.2024 14:00

    Weisk.

    Änderungen vorbehalten.

    Tauf-Vorbereitungsgespräche

    Es finden regelmäßig Vorbereitungsgespräche auf die Tauffeier statt. Wir laden die Eltern und ggf. die Paten ein zu einem Treffen/ Kennenlernen und zur Besprechung der Tauffeier. Die Termine sind in der jeweiligen Pfarrkirche

    19.03.2024 17:30

    Thailen

    17.04.2024 17:30

    Weisk.

    16.05.2024 17:30

    Konfeld

    21.06.2024 17:30

    Rappw.

    09.07.2024 17:30

    Thailen

    14.08.2024 17:30

    Weisk.

    19.09.2024 17:30

    Konfeld

    18.10.2024 17:30

    Rappw.

    05.11.2024 17:30

    Thailen

    18.12.2024 17:30

    Weisk.

    Änderungen vorbehalten.

    Die Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament, durch das der Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Sie ist das Realsymbol der besonderen und unauflöslichen Gemeinschaft des Täuflings mit Jesus Christus, durch den die Erbsünde ihre Macht über den Täufling verloren hat. Das Sakrament der Taufe wird von einem Priester oder Diakon gespendet; in Notfällen kann es von jedermann gespendet werden (Nottaufe). Bei der Taufe gießt der Taufspender dreimal geweihtes Wasser über den Kopf des Täuflings und spricht die Taufformel: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Zuvor wird der Täufling nach seinem Glauben gefragt. Bei der Kindertaufe bekennen die Eltern und Paten ihren Glauben, nachdem sie die Taufe für das Kind erbeten und sich verpflichtet haben, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen. Die Taufe gehört zusammen mit der Firmung und der Erstkommunion zu den sogenannten Einführungssakramenten. Ein erwachsener Taufbewerber empfängt alle drei Initiationssakramente in einer Feier, meist in der Osternacht. Zuvor wird er im Katechumenat auf die Taufe vorbereitet.  Quelle: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/die-eingangspforte-zu-den-sakramenten

    Mit dem Empfang des Sakramentes gehört der Täufling Christus an. Er tritt ein in die Gemeinschaft der Gläubigen. Typisch ist die Säuglingstaufe, aber auch Kinder- und Erwachsenentaufe sind keine Seltenheit mehr. Die Taufformel: „N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" mit dem dreimaligen Übergießen des Täuflings mit zuvor geweihtem Wasser und die Salbung mit Chrisam, einem heiligen Öl, sind wesentlich für die Taufe. Die Taufe ist das Tor zum Leben und zum Christsein.

    Die Termine zu den Vorbereitungsgesprächen auf die Tauffeier entnehmen Sie der Tabelle. Wir laden die Eltern und ggf. die Paten ein zu einem Treffen/ Kennenlernen und zur Besprechung der Tauffeier.

    Anmeldung: Für die Planung der Taufe nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt mit dem Pfarrbüro auf. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie dort mögliche Termine für die Tauffeier absprechen.

    Paten: Menschen, die eine Patenschaft im kirchenrechtlichen Sinn übernehmen sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: sie müssen Vollmitglied in der Katholischen Kirche sein, müssen also selbst getauft und gefirmt sein und das Sakrament der Eucharistie empfangen haben. Sie dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Vater und Mutter können bei den eigenen Kindern keine Paten sein.

    Mit dem Empfang des Sakramentes wird der Täufling Christus zugehörig. Er wird in die Gemeinschaft der Glaubenden aufgenommen. Typisch ist die Säuglingstaufe, aber auch die Kindertaufe und die Erwachsenentaufe sind nicht mehr selten. Wesentlich für die Taufe sind die Taufformel: „N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes", das dreimalige Übergießen des Täuflings mit zuvor geweihtem Wasser und die Salbung mit Chrisam, einem heiligen Öl. Nach christlichem Verständnis ist die Taufe das Tor zum Leben und zum Christsein.

    Die Termine für die Vorbereitungsgespräche zur Tauffeier entnehmen Sie bitte der Tabelle. Die Eltern und ggf. Paten laden wir zu einem Kennenlerngespräch und zur Besprechung der Tauffeier ein.

    Anmeldung Zur Planung der Taufe nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt mit dem Pfarramt auf. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können dort mögliche Termine für die Tauffeier vereinbart werden.

    Taufpaten: Wer das Patenamt im kirchenrechtlichen Sinn übernehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Der Pate, die Patin muss Vollmitglied der katholischen Kirche sein, also selbst getauft und gefirmt sein und das Sakrament der Eucharistie empfangen haben. Paten dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Vater und Mutter können nicht Paten ihrer eigenen Kinder sein.

    Mitglieder der evangelischen Kirche können als Taufzeugen beauftragt werden, jedoch nur in Verbindung mit einem katholischen Paten, der die oben genannten Kriterien erfüllt. Paten und Taufzeugen müssen ihre Eignung durch entsprechende Bescheinigungen nachweisen. Wer keiner christlichen Kirche angehört (also nicht getauft ist oder aus der katholischen Kirche ausgetreten ist), kann weder Pate noch Taufzeuge sein. Das Patenamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Deshalb sollten Sie sich gut überlegen, wen Sie als Paten für Ihr Kind auswählen. Das Patenamt ist unwiderruflich.

    Kirchenrechtlich heißt es: Zum Patenamt in der katholischen Kirche ist befähigt, wer der katholischen Kirche angehört, zur Kommunion zugelassen und gefirmt ist oder demnächst gefirmt wird und das Patenamt als kirchliche Sendung ernst nehmen will. Wie die Eltern bekennen sich die Paten zum Glauben der Kirche und versprechen, das Kind im Glauben zu erziehen.

    Bitte besorgen Sie eine Taufkerze. Sie wird während der Tauffeier angezündet. Ein Taufkleid ist erforderlich, wird aber, wenn kein eigenes Taufkleid vorhanden ist, von der Pfarrgemeinde zur Verfügung gestellt (ausgeliehen).

  • Eucharistie (Kommunion)

    Hier finden Sie ein Hinführung zum Thema Eucharistie (Video)

    Die Eucharistie ist das wichtigste Sakrament, das Jesus Christus im Abendmahlssaal eingesetzt hat. Es bringt uns ganz nah zu Christus. Jesus lädt uns ein, sich mit ihm in den Zeichen von Brot und Wein zu verbinden. Er geht so weit in seiner Solidarität mit uns Menschen, dass wir ihn in unserem eigenen Leib erfahren können.
    Die Eucharistiefeier ist der Teil der Hl. Messe, in der Brot und Wein durch das Handeln des Priesters zu Leib und Blut Jesu Christi gewandelt werden. Dadurch wird die Abendmahlsszene jedes Mal wieder neu durchlebt und an den Opfertod Jesu gedacht.

    Die Eucharistie ist das Sakrament der Gemeinschaft. Das eucharistische Brot verbindet alle, die den Leib Christi empfangen, zu einer Gemeinschaft. Eine Gemeinschaft, die Jesus Christus nachfolgt.

    Der erste Kommunionempfang findet meistens im Kindesalter nach einer Vorbereitungszeit statt. Der „Weiße Sonntag", der Sonntag nach Ostern, war von jeher der Tag, an dem die Kinder (früher auch vorrangig Erwachsene) ihre Erstkommunion feierten. Die weiße Kleidung erinnert an die Taufkleider.

    Bei uns ist es üblich, dass Kinder im dritten Schuljahr zur Erstkommunion gehen. Sie werden über einen längeren Zeitraum von Katecheten und Katechetinnen vorbereitet. Für viele Familien ist es die erste nähere Begegnung mit der Kirche und ihren verschiedenen Bereichen (Vollzügen) seit der Taufe. Wir haben ein Konzept mit vielen Terminen, mit dem wir Kirche und Pfarrei vorstellen und erlebbar machen wollen. Die Kinder und ihre Eltern sind in der Vorbereitungszeit zu den sonntäglichen Gottesdiensten in die Pfarrkirche besonders eingeladen, um mit dem Ablauf der Liturgie (Gottesdienst) vertraut zu werden. Die Erstkommunionvorbereitung kann für jeden in der Familie eine Bereicherung im Glaubensvollzug werden. Die Theorie allein genügt nicht, auch die Praxis ist wichtig. Eine anstrengende und gut gefüllte Zeit, die sich unserer Ansicht nach aber lohnt: denn wir sind überzeugt davon, dass die Gemeinschaft untereinander und mit Gott sich positiv auf unser Leben auswirkt.

    Die Eltern der Kinder der 3. Klassen erhalten im Herbst eine Einladung, ihr Kind zur Erstkommunionvorbereitung anzumelden. Die Eltern der Kinder, die andere als die örtlichen Schulen besuchen, mögen sich bitte im Pfarrbüro melden. Die persönliche Anmeldung beim Elternabend dient einem ersten Kennenlernen und einem Informationsaustausch. Auch die Frage nach dem Engagement als Katechetin/Katechet wird gestellt. Die Katecheten/ Innen spielen eine große Rolle in der Vorbereitung. Sie sind ganz nahe dabei, haben die Möglichkeit, mitzugestalten und mitzuentscheiden. Die Katecheten wiederum werden vom Pastor begleitet. Die Treffen in der Gruppe findet in der Regel wöchentlich statt, wobei jede Gruppe ihren eigenen Termin festlegt. Wir sind sehr froh, mit dem Katechetenmodell arbeiten zu können. Wenn sich genügend Katecheten/ Innen gefunden haben, beginnt die Vorbereitungszeit: Kleingruppenstunden, Vorstellungsgottesdienst, Teilnahme an Aktionen der Pfarrgemeinde gehören zu unserem Konzept. Besonders auf die Gestaltung der Kar- und Ostertage verwenden wir viel Aufmerksamkeit und Zeit.

    An den beiden Sonntagen nach Ostern finden dann die Erstkommunionfeiern statt, die mit Prozession, Musikbegleitung und einer kindgerechten Gestaltung der Eucharistiefeier einen sehr feierlichen Rahmen erhalten. Kommunionkinder, die Messdiener/ innen werden wollen, finden Aufnahme in die jeweiligen Messdienergemeinschaften. Die Kinder sind auch nach der Erstkommunion zu unseren Gottesdiensten und Angeboten eingeladen. Besonders möchten wir auf das Hochfest Fronleichnam hinweisen, wo die Kinder in ihren festlichen Erstkommunionkleidern die Festmesse und die Prozession begleiten.  Eine schriftliche Einladung zu den einzelnen Veranstaltungen an die Kinder erfolgt nicht (bitte beachten Sie den Pfarrbrief, sowie das Amtl. Nachrichtenblatt).

  • Versöhnung (Beichte)

    Hier finden Sie eine Hinführung zum Thema Beichte. (Video)

    Das Sakrament der Versöhnung ist ein privates und intensives Sakrament, bei dem der Beichtende seine Sünden bekennt. Als Sünde versteht die Kirche, was den Menschen von Gott und dem Leben trennt. Diese Schuld kann für den Menschen sehr belastend sein. In einer solchen Situation spricht die Kirche im Auftrag Jesu einem Menschen im Sakrament der Versöhnung Gottes Vergebung und Hilfe zu. Denn Gott will uns entgegen kommen und uns einen neuen Anfang schenken. Das Beichtgespräch gliedert sich in das Bekenntnis der Sünden, die Reue und die abschließende sakramentale Lossprechung.

    Das selbstverständliche regelmäßige Beichten existiert in unseren Pfarrgemeinden nicht mehr. Deshalb werden nur noch vor den hohen Kirchenfesten Beichtgelegenheiten angeboten. Menschen, die darüber hinaus beichten möchten, können mit unseren beiden Priestern Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

    Es finden in unserer Pfarreiengemeinschaft mehrmals im Jahr Bußfeiern und statt. Dort kann man sein Verhalten gegenüber Gott und den Menschen reflektieren und gemeinsam um Verzeihung bitten. Die allgemeine Lossprechung ist nicht sakramental. Die Termine für die Bußfeiern sind im Pfarrbrief veröffentlicht.

    Im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung bereiten sich die Kinder auf das Sakrament vor und erhalten es in Form eines Beichtgespräches und einer anschließenden Versöhnungsfeier.

  • Firmung

    Hier finden Sie eine Hinführung zum Thema Firmung. (Video)

    Die Firmung ist das Sakrament der Stärkung. Der Empfang des Firmsakraments gliedert den Christen vollständig in die Gemeinschaft der Kirche ein, er empfängt den „Heiligen Geist". Dieses Sakrament wird in der Regel von einem Bischof gespendet. Der Firmling erneuert dabei das Taufversprechen. Er bejaht das Geschenk der Gegenwart Gottes in seinem Leben und nimmt es an. Er ist bereit als Christ zu leben und Gott in seinem Leben Raum zu schenken. Mit der Firmung gilt der Jugendliche in der Kirche als Erwachsener. Neben Taufe und Erstkommunion ist die Firmung das eigentlich abschließende der drei Initiationssakramente der Kirche. 

    Die Firmung ist Voraussetzung für die Übernahme einer Patenschaft, für die Arbeit in kirchlichen Institutionen und sollte vor der kirchlichen Heirat empfangen worden sein.
    In unseren Pfarrgemeinden sind Jugendliche in der Regel wenig aktiv. In der Zeit der Firmvorbereitung haben sie die Gelegenheit, Pfarrgemeinde, Kirche und engagierte Menschen kennenzulernen. Viele der Jugendlichen werden von zuhause gedrängt und stark beeinflusst, das Sakrament zu empfangen. Voraussetzung für eine fruchtbare Firmvorbereitung ist es aber, dass die Jugendlichen sich freiwillig auf das Sakrament vorbereiten. Die Jugendlichen sollen aus freien Stücken für sich entscheiden, ob sie das Sakrament der Firmung empfangen wollen. 

    Da es in unserer Pfarrei, bzw. im Pastoralen Raum Wadern, jährlich eine Firmung gibt. wird immer nur ein Jahrgang gefirmt. Dies hat den Vorteil, dass die Gruppe kleiner ist und somit das Angebot vielfältiger gestaltet werden kann. Eingeladen zur Firmung ist immer der Kommunion-Jahrgang eines Jahres. Diejenigen, die in unserer Pfarrei zur Erstkommunion gegangen sind, werden automatisch zur Firmvorbereitung angeschrieben. Alle anderen, z.B. Zugezogene, werden gebeten, sich kurz im Pfarrbüro zu melden. pfarrei-weiskirchen(at)t-online.de. Dazu benötigen die Firmbewerber/ Innen ihre Taufdaten (Taufdatum, Taufort).

    Kurz vor der Firmung entscheiden die Jugendlichen, sich tatsächlich firmen zu lassen. Bei der Firmung steht ihnen ein Firmpate/ eine Firmpatin zur Seite, der/ die selbst auch gefirmt sein soll, zur Seite. Die Firmpaten/Firmpatinnen sollen die Jugendlichen auf ihrem Glaubensweg begleiten. 

    Die Firmvorbereitung wird vom Firmteam, unter Leitung des Gemeindereferenten Jörg Mang, begleitet. 

    Das Firmkonzept...

    ... ist nicht mit der Erstkommunionvorbereitung zu vergleichen, wir arbeiten nicht in festen Gruppen

    ... bildet Gruppen je nach den Interessen des Jugendlichen

    ... arbeitet nach der Projektmethode, die von der Idee einer Sache bis zu ihrer Durchführung reicht

    ... soll einer altersgemäßen Vorbereitung genüge tun

    ... arbeitet in Gruppen

    ... Bewegt sich „weg von einer Mappe, hin zu mehr Aktionen“

    ... bietet ein vielfältiges Wahlangebot, dass vom Team zusammengestellt wurde

    ... wird in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen stattfinden

    Kontakt: Gemeindereferent Jörg Mang, Tel. 06876-791072, Fax. 06876-791071, Mail: joerg.mang(at)t-online.de.

  • Ehe

    Hier finden Sie eine Hinführung zum Sakrament der Ehe. (Video)

    Wir freuen uns mit Ihnen darüber, dass Gott Sie als Mann und Frau zusammen geführt hat. Wir möchten Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten darin unterstützen, diesen Schritt zu wagen und entsprechend Ihre Trauung vorzubereiten.

    Das Ehesakrament wird oft als Sakrament der Liebe bezeichnet. Die Eheleute selbst spenden sich dieses Sakrament. Dies kann in einem Wortgottesdienst oder einer Eucharistiefeier geschehen. Die Ehepartner versprechen sich gegenseitig Liebe, Respekt und Treue bis zum Tod. Bestätigt wird diese Versprechen durch den Brautsegen und das Anstecken der Ringe. Die Braut trägt meist ein weißes Kleid, welches an die Taufe erinnert. Die Vorbereitung auf die Eheschließung ist ein persönlicher, aber auch ein geistlicher Prozess. Gerne stehen Ihnen unsere Priester und die übrigen Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verfügung, wenn Sie im Zugehen auf Ihre Eheschließung geistliche Begleitung suchen. Dies gilt übrigens auch nach Ihrer Eheschließung!

    Wenn Ihr Entschluss herangereift ist, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Pfarrbüro auf. Ihnen geht es darum, den Ort und den Termin auszumachen. Bevor dies allerdings geschehen kann, muss zunächst die Frage besprochen werden, ob einer von Ihnen beiden bereits in irgendeiner Form (auch nichtkirchlicher Form) mit einem anderen Partner / Partnerin verheiratet gewesen ist. Falls ja, muss möglichst bald in einem ausführlichen Gespräch mit einem der Priester geklärt werden, ob eine kirchliche Eheschließung möglich ist. Falls Sie nicht in einer der Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft getauft wurden, benötigen Sie einen aktuellen Taufschein, den das Pfarramt Ihres Taufortes gerne ausstellt. Aus der Bescheinigung müssen die Daten der Taufe, der Firmung (falls gegeben) und die Tatsache, dass Sie noch ledig sind, hervorgehen (Nachweis des Ledigenstandes). Falls Sie bereits standesamtlich miteinander verheiratet sind, bringen Sie am besten auch die Urkunde über die standesamtliche Eheschließung und das Familienstammbuch zum Vorbereitungsgespräch mit. Unsere Pfarrsekreträrinnen bemühen sich für Sie darum, ob ein Geistlicher an dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung steht, ob die Kirche frei ist und erbitten schon zu diesem Zeitpunkt eine Reihe von Angaben, die für die weitere Vorbereitung hilfreich sind. 

    Beim Entschluss zu heiraten, steht für Sie zunächst die persönliche Entscheidung für Ihren Partner bzw. Partnerin im Vordergrund. Die Eheschließung ist aber zugleich ein öffentlicher Akt, der vom katholischen Kirchenrecht geregelt ist (vergleichbar dem staatlichen Standesrecht). Bei dem Vorbereitungsgespräch werden die kirchenrechtlichen Fragen besprochen und in einem Ehevorbereitungsprotokoll niedergeschrieben. 

    Für die Gestaltung und konkrete Vorbereitung des Traugottesdienstes gibt es viele Details zu besprechen: Ablauf, Musik, Lieder ... Dazu werden meist weitere Gespräche vereinbart. Der Gottesdienst soll ansprechend, persönlich und lebendig werden, aber auch den liturgischen Regeln folgen. 

    Die Kath. Erwachsenenbildung bietet Ehevorbereitungsseminare an. Infos erhalten Sie im Pfarrbüro.

    Alle Trauungen, die sich in unserer Pfarreiengemeinschaft anmelden werden im Pfarrbrief ausgerufen. Wenn sie dies nicht wünschen, bitten wir Kontakt mit dem Pfarrbüro aufzunehmen. 

    Mess-Stipendium, bzw. Stolgebühr des Brautamtes/ bzw. Wortgottesdienstes belaufen sich auf 10,- €. Bitte zahlen Sie den Betrag nach der Trauung im Pfarrbüro. Die Kollekte der Brautmesse dient der Abgleichung von laufenden Kosten wie: Unterhalt und Instandhaltung der Kirche, Stromkosten, Heizkosten, Reinigung u.s.w. Wenn Sie die Kirche mit Blumen schmücken möchten, bitten wir mit dem Küster Kontakt aufzunehmen.

    Möge Ihr Hochzeitstag der Beginn für ein Leben miteinander und füreinander im Vertrauen auf Gottes Hilfe sein.

  • Krankensalbung

    Hier finden Sie eine Hinführung zum Sakrament der Krankensalbung. (Video)

    Das Sakrament der Krankensalbung kann schwachen und kranken Menschen gespendet werden und den sterbenden Menschen auf die Sterbestunde vorbereiten.  Die eigentliche Wegzehrung ist jedoch die Eucharistie. Dem Sterbenden soll vor allem die Eucharistie gereicht werden, sie ist das Sakrament der Begleitung auf diesem für einen Menschen wohl schwersten Weg überhaupt.

    Die Krankensalbung soll Stärkung in schwerer Krankheit bringen, den Kranken aufrichten und ihm Gottes Hilfe versichern. Sie ist demnach nicht auf den Tod sondern auf Kraft und nicht zuletzt auf die Überwindung dieser Krankheit hin ausgerichtet. Die Krankensalbung wird als Stärkung und Ermutigung für die Menschen, die sie empfangen, gesehen. Der Priester salbt Hände und Stirn des Kranken mit Chrisamöl. Die Krankensalbung kann in Verbindung mit dem Kommunionempfang gespendet werden.

    Viele schwerkranke Menschen sind vor ihrem Tod in Krankenhäusern und Altenheimen. Dort erhalten sie, wenn sie oder ihre Angehörigen es wünschen, das Sakrament von den zuständigen Priestern.
    Kranke Menschen, die zu Hause gepflegt werden, können die Krankensalbung dort empfangen. Angehörige von Kranken, die das Sakrament für ihre Verwandten wünschen, können mit den Priestern direkt oder über die Pfarrbüros Termine dafür vereinbaren.

  • Weihe

    Hier finden Sie eine Hinführung zum Thema Priesterweihe. (Video)

    Das Weihesakrament steht für die zeichenhafte Hingabe des ganzen Menschen an Gott. Es ist in drei Stufen gegliedert: die Diakon-, die Priester- und die Bischofsweihe.

    Als Zeichen bleibt dieses Sakrament auch eine lebendige Anfrage an jede und jeden Getauften: Welche Rolle spielt Gott in meinem Leben? Was bedeutet für mich in meinem Leben Nachfolge Jesu? Wer bestimmt mein Leben

    Neben den „klassischen“ Berufen, d.h. dem Diakon, Priester und Bischof, gibt es heute vielfältige Formen seine Berufung innerhalb von Kirche zu leben z.B. als Gemeindereferentin bzw. Gemeindereferent oder als Pastoralreferentin bzw. Pastoralreferent.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich einem Orden bzw. einer Ordensgemeinschaft anzuschließen.

    Mehr dazu:

    (www.bistum-trier.de/berufe)

    (www.berufederkirche-muenchen.de)

    (www.berufung.org)

  • Kirchliche Begräbnisfeier

    Der Tod verändert eine gewohnte Welt. Er zwingt zum Abschied und macht traurig. Trauer ist eine natürliche und heilsame Reaktion auf einen schmerzlichen Verlust. In dieser Trauer müssen Sie in kürzester Zeit wichtige Entscheidungen treffen. Wenn ein lieber Mensch stirbt, gibt es viele Fragen: Was muss ich jetzt tun? Wen muss ich zuerst benachrichtigen? 

    Der zuständige Pfarrer ist der Ansprechpartner für den Begräbnistermin und für Fragen, die mit der kirchlichen Begräbnisfeier zusammenhängen. Beim Kondolenzbesuch können dann weitere Fragen erörtert werden. Danach ist mit einem Bestatter/ Beerdigungsinstitut Kontakt aufzunehmen, um mit ihm weitere Dinge zu klären, wie z.B. Einholen der Sterbeurkunde, Aufsetzten der Todesanzeige, Auswahl des Totenbildes, Auswahl des Sarges.

    Um es gleich vorwegzunehmen: Die Beerdigung ist kein Sakrament, doch kommt in ihr wesentlich Sakramentales zum Ausdruck. Früher war es guter Brauch, dass der Verstorbene bei seiner Beisetzung ein weißes Totenhemd trug, das an die Taufe erinnert. Auch unmittelbar am Grab wird das deutlich, wenn es heißt: „Der Herr vollende an Dir, was er in der Taufe begonnen hat." Der vielschichtige Wandel in Kirche und Gesellschaft macht sich auch im Bereich der kirchlichen Begräbnisfeier signifikant bemerkbar. Dennoch gilt weiterhin: Die Bestattung eines verstorbenen Mitchristen betrifft nicht nur die Angehörigen und die kirchlicherseits mit der Bestattung beauftragten Personen, sondern die christliche Gemeinde insgesamt. Durch das Gebet für die Verstorbenen und die Hinterbliebenen kommt die Gemeinschaft der Lebenden und der Toten zum Ausdruck. Denn wir Christen erhoffen ein ewiges Leben bei Gott.

    Kondolenzbesuch: Vor dem Begräbnis setzt sich der Seelsorger, die Seelsorgerin mit den Angehörigen in Verbindung um einen Gesprächstermin mit ihnen zu vereinbaren. Ein solches Gespräch ist für beide Seiten hilfreich. Der Seelsorger, die Seelsorgerin spürt die Trauer der Angehörigen und diese können äußern, was sie bewegt und bedrückt. Bei diesem Gespräch geht es immer auch um den Verstorbenen und um das, was für ihn charakteristisch war. Aus dem Gesagten wählt der Seelsorger, die Seelsorgerin persönliche Worte für die Ansprache aus und verbindet sie mit der biblischen Botschaft. Der Trauergottesdienst ist nicht Ort der ausführlichen Darstellung des Werdegangs und einer Auflistung ehrenvoller Verdienste des Verstorbenen.

    Christliche Bestattungskultur: Am Grab – Beerdigung oder Verabschiedung?

    Von einer Beerdigung können wir nur sprechen, wenn ein Grab vorhanden ist und der Sarg oder die Urne in die Erde im Beisein der Trauergemeinde gebettet wird. Der Beerdigungsritus sieht das so vor, während der Versammlung der Gemeinde am Grab. Soll der Sarg, bzw. die Urne nicht in die Erde abgelassen werden, spricht der Ritus von einer Verabschiedung. In diesem Fall müsste ein Vertreter der Zivilgemeinde (Einwohnermeldeamt/ Polizeibehörde) beim herablassen des Sarges / der Urne anwesend sein, um die Beerdigung zu dokumentieren.

    Wenn eine bestimmte Bestattungsform aus Gründen gewählt wird, die dem christlichen Glauben widersprechen, z.B. aus pantheistischen oder naturreligiösen Vorstellungen, dann ist ein kirchliches Begräbnis nicht möglich. Der Friedhof ist eine Stätte der Trauer und Hoffnung im Sinne der österlichen Verkündigung: die Verstorbenen werden wie Jesus zum Leben auferstehen und für immer bei Gott sein. Daher ist ein Ausstreuen der Asche Verstorbener grundsätzlich abzulehnen. Jede Anonymisierung der Bestattung trägt dazu bei, den Tod unsichtbar zu machen und die personale Würde des Menschen über den Tod hinaus zu verdunkeln. Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend (nicht der Angehörigen). 

    Das erste Sterbeamt ist in der Regel an Wochentagen um 14.30 Uhr.  Die Beisetzung erfolgt anschließend. An Samstagen kann kein separates Sterbeamt stattfinden. Der Termin für die Beisetzung wird von der Familie oder dem Beerdigungsinstitut mit dem Pfarrbüro Weiskirchen abgesprochen. 

    Das zweite Sterbeamt erfolgt ca. 2-4 Wochen nach dem ersten, vorzugsweise am Wochenende. Das dritte Sterbeamt (Konfeld), bzw. 30er Amt (Rappweiler, Thailen, Weierweiler) feiern wird ca. 4-6 Wochen nach dem ersten (entfällt in Weiskirchen). Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an Frau Jennewein oder Frau Herrmann im Pfarrbüro Weiskirchen.

    Das Totengeläut ist für viele Gemeindemitglieder ein Signalzeichen, dass ein Gemeindemitglied verstorben ist. Für Christen ist es jedoch ein Zeichen dafür, dass wir für unsere Verstorbenen beten sollen. Das Läuten wird vom Pfarrbüro veranlasst. Im Rahmen der Ökumene wird auch für Christen anderer Religionsgemeinschaften geläutet.

    Das Totengebet ist in der Regel am Vorabend der Beisetzung um 18:30 Uhr. Die Organisation und Durchführung übernimmt das Pfarrbüro.

    Für Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind oder keiner christlichen Gemeinschaft angehören, kann nicht geläutet werden. Diese Personengruppen haben öffentlich bekundet, nichts mit der christlichen Gemeinschaft zu tun haben zu wollen. Wir respektieren diese Entscheidung, wenn es auch für die Familienangehörigen oft schmerzlich sein kann/ wird.

    Absprachen mit der Zivilgemeinde

    In der Regel übernimmt diese Aufgabe das Beerdigungsinstitut. Wenn nicht, so sind folgende Angelegenheiten zu klären:

    Grabstelle (Gemäß des Bestattungsgesetzes des Saarlandes obliegt den Gemeinden die Bereitschaft von Grabstätten).

    Ob der Beisetzungstermin zum vorgesehenen Zeitpunkt möglich ist

    Aushub des Grabes

    Um die Sargträger bei der Beisetzung auf dem Friedhof müssen Sie, die Trauerfamilie, sich selber kümmern. In der Regel fragen Sie bei der Nachbarschaft, beim Freundeskreis, beim Jahrgang, bei Arbeitskollegen oder bei Vereinskollegen nach. Zu empfehlen sind sechs Sargträger. Bei weiteren Fragen hilf Ihnen Ihr Beerdigungsinstitut.
    Organist für das SterbeamtIn der Regel wird für das Sterbeamt ein Organist von Seiten der Kirchengemeinde beauftragt. Allerdings steht uns nur eine ganz geringe Anzahl zur Verfügung. Wenn Sie aus ihrem Bekannten- oder Familienkreis einen Organisten besorgen können, bitten wir dies im Pfarrbüro, bzw. dem Priester frühzeitig mitzuteilen. (Nur in Absprache!)
    Weitere Musikalische Gestaltung des Sterbeamtes. Wenn Angehörige im Sterbeamt Beiträge von Kirchenchören, Musikern oder Solisten wünschen, so ist das mit dem jeweiligen Chorleiter/in, dem Organisten, der Pfarrei (Pfarrbüro) und dem Pastor abzusprechen. Die eventuell anfallenden Kosten werden von den Trauerfamilien übernommen. Es ist zu bedenken, dass nur kirchliche Lieder und Gesänge zugelassen werden. Akteure die aus der Kirche ausgetreten sind werden nicht zugelassen.

    Die Organisation der Messdiener erfolgt über das Pfarrbüro. Leider stehen uns mittlerweile durch längere Schulzeiten (Ganztagsschule) und das Engagement in etlichen Vereinen kaum noch Messdiener zum Dienen bei Beerdigungen am Nachmittag zur Verfügung. Oftmals kommen sie direkt von der Schule zum Dienst, ohne dabei ein Mittagessen erhalten zu haben. Kritik über die Anzahl der Messdiener beim Sterbeamt ist hier, meines Erachtens, nicht angebracht. Die Messdiener verrichten diesen Dienst ehrenamtlich. Über eine kleine Spende für die Messdienerkasse würden sie sich freuen.

    Bei Prozessionen wird ein Kreuz vorweggetragen. Wegen des vorgenannten Engpasses an Messdienern sollten Sie überlegen, ob ein Kind/ Jugendlicher aus der Nachbarschaft oder dem Bekanntenkreis bereit wäre, das Kreuz zu tragen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall im Pfarrbüro.

    Die Trauergemeinde geht von der Kirche bis zum Friedhof in Prozession. Dabei gehen die Messdiener und der Priester an der Spitze, anschließend die Angehörigen. Daran schließt sich die Gemeinde an.

    Für den besonderen Blumenschmuck (Altargesteck) am Beerdigungstag, sowie bei dem 2. Und 3. Sterbeamt sorgen die Trauerfamilien selbst. Ansonsten finden Sie den „normal üblichen“ Blumenschmuck in der Kirche vor. In den geprägten Zeiten (österliche Bußzeit(Fastenzeit) und Adventszeit) bleibt der Altar von jeglichem Schmuck befreit – außer den Kerzen. Wenn Sie möchten, können Sie jedoch zum 2. bzw. 3. Sterbeamt Blumenschmuck für die Kirche stiften. Der Blumenschmuck ist in jedem Fall mit dem Küster abzusprechen.

    Die Sterbeurkunde ist vor der Beisetzung im Pfarrbüro Weiskirchen abzugeben. Die Mess-Stipendien belaufen sich auf 5,-Euro für jedes Sterbeamt, die Stolgebühr (Beerdigung) beträgt ebenfalls 5,- Euro. Diese Gebühren sind im Pfarrbüro zu entrichten, bzw. können auf unsere Konten eingezahlt werden.

    Lebenscafé Wadern: Unterstützung für TrauerndeDas Schwerste, was das Leben uns abverlangen kann, ist der Abschied von einem geliebten Menschen, der uns für immer verlassen hat. Da kann es hilfreich sein, wenn wir den Weg durch die Trauer nicht ganz alleine gehen müssen. Das Lebenscafé Wadern bietet hier ein regelmäßiges Treffen an, damit Menschen mit ähnlichen Erfahrungen sich gegenseitig stärken. Begleitet wird die Gruppe von geschulten Haupt- und Ehrenamtlichen, die alle auch von Trauer betroffen waren. Das Lebenscafé Wadern trifft sich jeden zweiten Donnerstag-Vormittag ab 9:30 Uhr und jeden vierten Donnerstag-Nachmittag ab 17:00 Uhr im Ev. Gemeindesaal in Wadern, Kräwigstraße 21. Die Teilnahme ist kostenlos und an keine Konfession oder Religionszugehörigkeit gebunden. Das Lebenscafé wird getragen vom Dekanat Losheim-Wadern und der Ev. Gemeinde Wadern-Losheim. 

     

    Hier finden Sie Infos zu: Ambulante Hospiz und Palliativberatungszentren Caritas Saar-Hochwald, Bergstr. 40, 66701 Beckingen, Tel: 06835 607950, Fax: 06835 6079540, Mail: info(at)ambhospiz-caritas.de

     

  • Katholische Bestattungen im Wandel – Haupt- und Ehrenamtliche im Bestattungsdienst

    Gesellschaft und Kirche befinden sich im Wandel, auch die Vorstellungen und die Praxis rund um Tod und Trauer verändern sich. Um in unserem Pastoralen Raum Wadern mit den Pfarreien Heilig Geist Losheim am See, Don Bosco Weiskirchen und der Pfarreiengemeinschaft Wadern einen würdigen Bestattungsdienst zu gewährleisten, wird es zukünftig ein Beerdigungsteam von Seelsorgern und Seelsorgerinnen, aus Priestern, Gemeinde- und Pastoralreferenten und ehrenamtlichen Beauftragten geben. 13 Männer und Frauen stehen dann in dieser besonderen Situation des Abschiedes den Menschen als kirchlich Beauftragte im Bestattungsdienst zur Seite. Ende Juni werden zwei Ehrenamtliche, Renate Hausen und Karin Ebert aus Wadern, von Bischof Ackermann in ihren Dienst beauftragt, nachdem sie eine intensive Ausbildung absolviert haben. Sie werden ab Juli ihre Mentoren begleiten, um dann in ihren neuen Dienst hineinzuwachsen. Fünf Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und –referenten sind teilweise schon im Bestattungsdienst aktiv, teilweise werden sie erst in den nächsten Monaten für diese Aufgabe je nach ihren Möglichkeiten anfragbar sein.  Damit es für die Betroffenen nicht zu unübersichtlich wird, werden die einzelnen Seelsorgerinnen und Seelsorger mit Schwerpunkt in den Pfarreien des Pastoralen Raum tätig bleiben:

    • Pfarrer Peter Alt, Diakon Bernhard Weber und Gemeindereferentin Barbara Jung mit Schwerpunkt in der Pfarrei Heilig Geist Losheim am See;

    • Dekan Axel Feldmann, Pfarrer Stefan Sänger, Pastoralreferent i.R. Werner Knapp, Pfarrer i.R. Heiner Ant und die Ehrenamtliche Renate Hausen mit Schwerpunkt in der Pfarreiengemeinschaft Wadern;

    • Pfarrer Leo Koch und Pastoralreferent Rainer Stuhlträger mit Schwerpunkt in der Pfarrei Don Bosco Weiskirchen;

    • Pastoralreferent Karl-Josef Schmitt, Pastoralreferentin Martina Zimmer und die Ehrenamtliche Karin Ebert sind einzeln je nach ihren Möglichkeiten im gesamten Pastoralen Raum anfragbar; Frau Ebert sieht darüber hinaus den Ruheforst als einen möglichen zukünftiger Einsatzort für sich. 

    Im Rahmen der Bestattung sind verschiedene Gottesdienste gleichberechtigt möglich: ein Sterbeamt (Messe) in der Kirche oder ein Wortgottesdienst, der an verschiedenen Orten (in der Kirche, in der Friedhofskapelle, am Grab, im Ruheforst) stattfinden kann. Außerdem ist u.a. vor der Einäscherung des Verstorbenen ein Wortgottesdienst zur Verabschiedung möglich.

    Wichtig ist dem gesamten Team, dass alle, auch gerade die verantwortlichen Pfarrer, Pfarrer Peter Alt, Pfarrer Leo Koch und Pfarrer Axel Feldmann, diese Entwicklung begrüßen.  Auch die Ratsmitglieder, mit denen in den vergangenen Wochen über das Thema gesprochen wurde, unterstützen diese Veränderung. Die Bestatter und Bestatterinnen wurden ebenfalls informiert und gebeten, ihre gute Kooperation mit den neuen Seelsorgern und Seelsorgerinnen fortzusetzen.

    Gerade mit dem ehrenamtlichen Bestattungsdienst betreten wir Neuland. Alle Seelsorger und Seelsorgerinnen, Haupt-  und Ehrenamtliche, sind sich der Bedeutung dieser Veränderung bewusst und wollen sich gerade jetzt, in einer Zeit, in der Kirche sehr angefochten wird, in den Dienst der Menschen stellen und eine erneuerte Kirche mitgestalten.

    Für konkrete Informationen wenden sie sich bitte an ihre Pfarrbüros oder das Büro des Pastoralen Raumes. Foto: www.Pfarrbrieferservice.de